Schädigung durch VOC-Emissionen
VOC Emissionen (engl. „Flüchtige Organische Bestandteile“) sind für den Menschen direkt gesundheitsschädlich und leisten u.a. in Verbindung mit Stickoxiden und starker Sonneneinstrahlung einen Beitrag zur Bildung von bodennahem Ozon („Sommersmog“). In Deutschland werden zu über 50% der VOC Emissionen im Bereich der Lösemittelanwendung emittiert. Den größten Anteil hierbei hat die Lackverarbeitung.
Der zum Schutz der menschlichen Gesundheit international anerkannte Maximalwert von Ozon (O3) beträgt 120 µg/m³. Dieser Wert wird in allen EU-Mitgliedstaaten weit überschritten.
Der Schwellenwert für Vegetationsschutz liegt bei 80 µg/m³ und wurde 1995 bei über 27% der ländlichen Gebiete in der EU an über 150 Tagen pro Jahr überschritten.
Emission
Als „Emission“ bezeichnet man freigesetzte Lösemitteldänpfe, die keiner gezielten Aufarbeitung unterworfen sind (z.B. durch Nachverbrennung, Ad- oder Absorption), sondern unbehandelt in die Umwelt abgegeben werden.
EU-Lösemittelrichtlinie und ihre Umsetzung in deutsches Recht
Zur Minderung der VOC-Emissionen ist die EU-Lösemittelrichtlinie (99/13/EG) am 29.März 1999 von der Europäischen Union verabschiedet worden. Neben zahlreichen anderen lackverwendenden Branchen sind auch die Autoreparaturlackierbetriebe von der EU-Lösemittelrichtlinie betroffen. Am 22.Juni 2001 stimmte der Bundesrat auf Empfehlung seiner Umweltkommission der Umsetzung des Entwurfes der Bundesregierung zu. Am 25.August 2001 ist die deutsche Verordnung dann in Kraft getreten.
Zielsetzung der Europäischen Union
Zielsetzung der EU ist es , den Lösemittelverbrauch bis zum Jahr 2007 um 60% zu vermindern. Dies 60% beziehen sich auf einen Referenzwert des Jahres 1993. Diese Zielsetzung ist nur durch einen konsequenten Einsatz von lösemittelarmen und wasserverdünnbaren Lackprodukten in modernsten Anlagen zu erreichen.
Eine große Herausforderung für die Lackierbranche.
zurück zum Lackier-Center